{"id":1005,"date":"2022-02-11T10:39:23","date_gmt":"2022-02-11T10:39:23","guid":{"rendered":"http:\/\/s900827852.online.de\/?page_id=1005"},"modified":"2022-02-11T10:45:13","modified_gmt":"2022-02-11T10:45:13","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/lumitoys.de\/en\/agb","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<section  class='av_textblock_section av-kzfu6e0w-7c049772e68f4bd307974deba63e9f13'  itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><h3>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (GTC)<\/h3>\n<p><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/strong><br \/>\n1. F\u00fcr den Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen der Firma Lumitoys GmbH, im Folgenden Auftragnehmer genannt, und dem jeweiligen Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen.<br \/>\n2. Etwaigen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Sie erhalten nur G\u00fcltigkeit, wenn und soweit sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.<br \/>\n3. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen richten sich ausschlie\u00dflich an Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB.<br \/>\n4. Die Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgesch\u00e4fte verwandter Art handelt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Vertragsabschluss<\/strong><br \/>\n1. Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Internetseite des Auftragnehmers stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Ein bindendes Angebot im Sinne des \u00a7 145 BGB ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber.<br \/>\n2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebotes durch den Auftragnehmer zustande. Diese erfolgt in der Regel durch den Versand einer Auftragsbest\u00e4tigung per E-Mail. Auch (Vorkasse-)Rechnungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber gelten als Auftragsbest\u00e4tigung.<br \/>\n3. Der Auftraggeber hat etwaige Abweichungen der Auftragsbest\u00e4tigung von seiner Bestellung dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber binnen einer Woche nach Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung, schriftlich anzuzeigen und diese zu r\u00fcgen. Unterl\u00e4sst er die Pr\u00fcfung der Auftragsbest\u00e4tigung und die unverz\u00fcgliche R\u00fcge, so gilt die Auftragsbest\u00e4tigung des Auftragnehmers als richtig und wird f\u00fcr beide Parteien verbindlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Preise<\/strong><br \/>\n1. Die Preise der Ware des Auftragnehmers werden auf Basis eines Wechselkurses erstellt, weshalb eine endg\u00fcltige und genaue Berechnung der Preise erst nach vollst\u00e4ndiger Abwicklung des jeweiligen Gesch\u00e4ftes m\u00f6glich ist. Ma\u00dfgeblich sind hierbei die jeweiligen Wechselkurse am Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich aufgrund der vorgenannten Wechselkursschwankungen ausdr\u00fccklich die M\u00f6glichkeit einer Preiskorrektur sowie eine eventuell resultierende Nachbelastung des Auftraggebers vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Auftragsausf\u00fchrung eine solche wechselkursbedingte Preisanpassung notwendig werden sollte.<br \/>\n2. Sollten sich nach Auftragsbest\u00e4tigung die Material- oder Lohnkosten des Auftragnehmers oder die Bezugskosten bei dessen Vorlieferanten erh\u00f6hen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung zu erh\u00f6hen. Der Auftraggeber hat ein K\u00fcndigungsrecht, falls die Erh\u00f6hung mehr als 10 % des vereinbarten Preises betr\u00e4gt. Die dem Auftragnehmer bis dahin entstandenen Aufwendungen an Material- und Lohnkosten sind hierbei vom Auftraggeber zu erstatten.<br \/>\n3. Alle Preise verstehen sich ab Lager Hagen, zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sowie Porto, Versand- und Verpackungskosten. Durch Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Listen automatisch ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Zahlung<\/strong><br \/>\nRechnungen werden unter dem Datum des Tages des Warenversands erstellt. Die Zahlung der Ware erfolgt bei Versand per Nachnahme\/Vorauskasse und bei Abholung in bar. Rechnungslieferungen bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen Zustimmung des Auftragnehmers; die Zahlungsfrist betr\u00e4gt hierbei 14 Tage ohne Skontoabzug.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Zahlungsverzug<\/strong><br \/>\n1. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von neun Prozentpunkten \u00fcber dem aktuellen Basissatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Nichterf\u00fcllung vereinbarter Zahlungsbedingungen befreit ihn von s\u00e4mtlichen Lieferverpflichtungen gegen\u00fcber dem Auftraggeber.<br \/>\n2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen zun\u00e4chst auf \u00e4ltere Schulden des Auftraggebers anzurechnen und den Auftraggeber \u00fcber die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sollten dem Auftragnehmer Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist dieser berechtigt, die gesamte Restschuld sofort f\u00e4llig zu stellen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Lieferung<\/strong><br \/>\n1. Der Versand der Ware ist, soweit nicht anders vereinbart, nur per Nachnahme bzw. gegen Vorkasse m\u00f6glich. Eine Abholung kann nur gegen Barzahlung erfolgen.<br \/>\n2. Der Zeitpunkt des Gefahren\u00fcbergangs auf den Auftraggeber ist bei Lagerware der Warenausgang aus dem Lager des Auftragnehmers. Liefertermine und \u2013fristen sind nur g\u00fcltig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt worden sind und gelten unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dieses gilt auch f\u00fcr Auftr\u00e4ge mit fixer Lieferterminvorgabe des Auftraggebers. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung des Auftragnehmers, setzt jedoch die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Insbesondere beginnt die Lieferzeit nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.<br \/>\n3. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbest\u00e4tigung \u00c4nderungen des Auftrages oder dessen Abwicklung, wie z.B. zus\u00e4tzliche Produktionsmuster, welche den weiteren Ablauf der Auftragsabwicklung beeinflussen, verl\u00e4ngert sich der Lieferzeitraum dementsprechend.<br \/>\n4. Lieferfristen gelten mit dem rechtzeitigen Verlassen der Ware aus dem Lager des Auftragnehmers als eingehalten, wobei national von einer Zustellung durch das Transportunternehmen am n\u00e4chsten Arbeitstag ausgegangen wird. Bei Waren, welche mit Versand ab Herstellerland angeboten wurden, gelten Liefertermine mit der rechtzeitigen \u00dcbergabe an das Transportunternehmen im Herstellerland als eingehalten, zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch der Gefahren\u00fcbergang auf den Auftraggeber.<br \/>\n5. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. h\u00f6herer Gewalt, beh\u00f6rdlicher Ma\u00dfnahmen, Betriebsst\u00f6rungen bei Zulieferern oder \u00e4hnlichen Ereignissen. Die Vertragspartner sind f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren jeweiligen Leistungspflichten befreit. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverz\u00fcglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen der vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Zahlung f\u00e4llig werden. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit zu beheben sein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne eine Verpflichtung von Schadensersatz oder einer Nachlieferung ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten. Ein solcher R\u00fccktritt ber\u00fchrt die Forderungen des Auftragnehmers aus etwaigen bereits erfolgten Teillieferungen nicht.<br \/>\n6. Im Falle eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzuges, hat dieser nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist und bei entsprechendem Nachweis durch den Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Dieser bel\u00e4uft sich auf 0,5% pro voller Verzugswoche (Kalenderwoche) des Verzugs, maximal jedoch auf 5,0 % des Nettowarenwerts der betreffenden Artikel laut Rechnung der vom Verzug betroffenen Lieferung. Dieser Betrag kann entsprechend vom Auftraggeber bei Begleichung der betroffenen Rechnung in Abzug gebracht werden. Weitere Forderungen des Auftraggebers gegen\u00fcber dem Auftragnehmer aus dem vorgenannten Lieferverzug sind ausgeschlossen. Alternativ kann der Auftraggeber nach Ablauf der Nachfrist vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten, wobei er dem Auftragnehmer das weitere Vorgehen hierzu auf Anfrage schriftlich in angemessener Zeit mitzuteilen hat. Dem Auftragnehmer bis dahin entstandene Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollte der Versand ohne ein Verschulden des Auftragnehmers unm\u00f6glich werden, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber \u00fcber.<br \/>\n7. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich vor, Lieferungen ohne Angabe von Gr\u00fcnden abzulehnen oder die Belieferung von Voraussetzungen abh\u00e4ngig zu machen. Werkzeuge und sonstige Hilfsmittel, auch bei f\u00fcr den Auftraggeber gesch\u00fctzten Artikeln, bleiben grunds\u00e4tzlich das alleinige Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt auch dann, wenn f\u00fcr Werkzeuge (auch anteilige) Kosten vom Auftraggeber bezahlt wurden, oder diese Kosten(-anteile) mit in den Artikelpreis eingerechnet sind. Bei Beendigung der Kooperation besteht von Seiten des Auftragnehmers keine Verpflichtung auf Kostenerstattung an den Kunden f\u00fcr die Werkzeuge, Vorrichtungen oder Teile hiervon. Bei Auslandslieferungen gehen alle Entsorgungskosten (Batterieentsorgung, EAR, \u2026) im Empf\u00e4ngerland zu Lasten des Auftraggebers.<br \/>\n8. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich die Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gr\u00fcnden, so ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.<br \/>\n9. Abweichende Mehr- oder Minderliefermengen im Rahmen der handels\u00fcblichen Mengentoleranzen von bis zu 10 % sind zul\u00e4ssig, zu tolerieren und d\u00fcrfen von uns berechnet werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Tilgung aller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung entstandenen und k\u00fcnftigen Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der verl\u00e4ngerte Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart. Hierzu tritt der Auftraggeber bereits bei Vertragsabschluss alle ihm aus dem Weiterverkauf oder aus sonstiger Verwendung der Ware zustehenden Forderungen an den Auftragnehmer ab, der diese Abtretung annimmt. Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers an der gelieferten Ware durch begonnene oder abgeschlossene Verarbeitung oder Umbildung findet nicht statt.<br \/>\n2. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Auftragnehmer nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwirbt dieser das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt eine Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Auftraggeber verwahrt das so erworbene Allein- oder Miteigentum des Auftragnehmers. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen den Abnehmer der Ware schriftlich zu benennen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Kennzeichnung gem\u00e4\u00df Produktsicherheitsgesetz (GPSG)<\/strong><br \/>\nDer Auftragnehmer h\u00e4lt seine Produkte mit seinen Daten als Inverkehrbringer gekennzeichnet f\u00fcr den Auftraggeber bereit und versieht diese im Auftragsfall zum Selbstkostenpreis mit den Firmendaten bzw. den gew\u00fcnschten Daten des Auftraggebers als Vertriebsanschrift gem\u00e4\u00df GPSG. Hierzu hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei Auftragsklarheit den Text und die gew\u00fcnschte Stelle zur Anbringung am Produkt zu nennen. Sollte der Auftragnehmer hierzu keine Information erhalten, so geht er davon aus, dass der Auftraggeber die Ware mit dem Auftragnehmer als Inverkehrbringer gekennzeichnet nutzen wird. Der Auftragnehmer bietet eine gesonderte Pr\u00fcfung der f\u00fcr den jeweiligen Auftraggeber bestimmten Lieferung nach CE \/ RoHS durch ein zugelassenes Testlabor zum Selbstkostenpreis an.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Verpackungseinheiten<\/strong><br \/>\nDer Warenversand erfolgt generell in geschlossenen Verpackungseinheiten. Bei einigen Artikeln ist auch der Versand in kleineren St\u00fcckzahlen m\u00f6glich. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich hierbei die Berechnung einer Aufwandsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 10% des Bruttowarenwertes vor. Weiterhin gilt eine \u00dcber- \/ Unterlieferung von maximal 10% als akzeptiert. Bei Versand von Warenmustern wird zus\u00e4tzlich eine allgemeine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 10,- \u20ac berechnet. Mustersendungen k\u00f6nnen nicht zur\u00fcckgenommen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 R\u00fccksendung<\/strong><br \/>\nDie R\u00fccksendung bereits gelieferter Ware \u2013 nur unbesch\u00e4digt und originalverpackt \u2013 ist ausschlie\u00dflich mit der ausdr\u00fccklichen Zustimmung des Auftragnehmers und zu Lasten des Auftraggebers m\u00f6glich. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich vor, die Annahme unfrei gesendeter Ware zu verweigern. Bei R\u00fccknahme fehlerfreier Ware hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung des Kaufvertrages in H\u00f6he von 30% des Bruttowarenwertes gegen den Auftraggeber. Gleiches gilt f\u00fcr Nichtabholung\/Annahmeverweigerung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Sachm\u00e4ngel und Haftung<\/strong><br \/>\n1. Die gesetzliche Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr ver\u00e4u\u00dferte Ware wird hiermit ausdr\u00fccklich auf zw\u00f6lf Monate ab \u00dcbergabe\/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Auftraggeber beschr\u00e4nkt. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzanspr\u00fcche wegen der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit und\/oder Schadensersatzanspr\u00fcche aufgrund von grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursachten Sch\u00e4den durch den Auftragnehmer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<br \/>\nHinsichtlich etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche findet \u00a7 11 Ziffer 4 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Anwendung.<br \/>\n2. Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seiner gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gem\u00e4\u00df \u00a7 377 HGB nachgekommen ist. Dies bedeutet, dass s\u00e4mtliche Lieferungen sofort nach Erhalt sowohl auf ihre technische Verarbeitung als auch auf inhaltliche Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen sind. Etwaige M\u00e4ngel sind dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich anzuzeigen. In jedem Fall sind M\u00e4ngelr\u00fcgen von erkennbaren M\u00e4ngeln oder Sch\u00e4den unverz\u00fcglich zu erheben. M\u00e4ngel gelten insbesondere dann als erkennbar, wenn sie nach dem Auspacken oder bei Vornahme einer Funktionsprobe ersichtlich sind. Der Auftraggeber ist zur Durchf\u00fchrung einer Funktionsprobe verpflichtet. Die \u00dcberpr\u00fcfung der Ware hat vor Verwendung, Installation, Einbau oder Weiterverwendung zu erfolgen. Vers\u00e4umt der Auftraggeber die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder die M\u00e4ngelanzeige, ist die Haftung des Auftragnehmers f\u00fcr den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.<br \/>\n3. Vor Ersatzleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zu pr\u00fcfen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Auftraggeber zur \u00dcbersendung von Warenmustern zun\u00e4chst zu seinen Lasten. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, so ist der Auftragnehmer nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt; die Portokosten f\u00fcr die g\u00fcnstigste m\u00f6gliche Versandart werden durch den Auftragnehmer erstattet. Sollte sich herausstellen, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorliegt, so kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Pr\u00fcf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war f\u00fcr den Auftraggeber nicht erkennbar.<br \/>\n4. Gelingt ein Nachbesserungsversuch innerhalb angemessener Frist nicht und schlagen auch zwei weitere Nachbesserungsversuche fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag anteilig zur\u00fcckzutreten. Statt zur\u00fcckzutreten, kann der Auftraggeber den Kaufpreis durch Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Auftragnehmer mindern. Die Minderung erfolgt nach den Vorschriften des \u00a7 441 BGB.<br \/>\n5. Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. F\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Auftragnehmer \u2013 au\u00dfer im Falle der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit \u2013 nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung f\u00fcr mittelbare und unvorhersehbare Sch\u00e4den, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Verm\u00f6genssch\u00e4den wegen Anspr\u00fcchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit \u2013 au\u00dfer im Falle der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit \u2013 ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Betrag des anteiligen Kaufpreises beschr\u00e4nkt.<br \/>\n6. Warenmuster sowie Abbildungen, Ma\u00dfe, Zeichnungen und sonstige Angaben in Katalogen, Preislisten und anderweitigen Publikationen bez\u00fcglich der Produkte des Auftragnehmers sind nur ann\u00e4hernd, jedoch bestm\u00f6glich ermittelt, k\u00f6nnen geringf\u00fcgige Abweichungen zu der gelieferten Ware aufweisen und sind insofern f\u00fcr den Auftragnehmer unverbindlich. Geringf\u00fcgige Abweichungen in Format, Farbe, Gewicht oder Material des Artikels sowie geringf\u00fcgige Farbabweichungen beim Druck oder technische \u00c4nderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten und sind ausdr\u00fccklich gestattet. Farbabweichungen von ca. +\/- zwei Pantonewerte im Umfeld sind ausdr\u00fccklich gestattet. Diese Abweichungen gelten nicht als Mangel und sind somit kein R\u00fcckgabegrund. Ebenfalls werden die Produkte des Auftragnehmers aus verschiedenen Materialien hergestellt, welche f\u00fcr die Bedruckung einen unterschiedlich guten Haftgrund liefern. Somit kann es bei einigen Artikeln zu einem leicht abzul\u00f6senden Druck kommen, was ausdr\u00fccklich keinen Mangel darstellt. Der Auftraggeber hat sich \u00fcber die entsprechenden Gegebenheiten vor Bestellung des Drucks umf\u00e4nglich bei dem Auftragnehmer zu informieren.<br \/>\n7. Eine begonnene Ver- oder Bearbeitung der Ware seitens des Auftraggebers bedeutet Verzicht auf Schadensersatzanspr\u00fcche jeglicher Art.<br \/>\n8. Von der M\u00e4ngelr\u00fccknahme ausgenommen sind Artikel, welche mit der Zusatzleistung \u201eGold-Service\u201c geordert wurden, da diese vor Versand einzeln gepr\u00fcft werden. Ansonsten gelten die allgemein \u00fcblichen Fehlerquoten f\u00fcr Asienimporte als akzeptiert.<br \/>\n9. Fehler oder Besch\u00e4digungen, welche durch unsachgem\u00e4\u00dfen Umgang des Auftraggebers mit der Ware entstehen, fallen nicht unter die Gew\u00e4hrleistung. Fehler, welche auf unsachgem\u00e4\u00dfen Transport zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, sind vom Auftraggeber beim Transporteur geltend zu machen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Druckauftr\u00e4ge\/Sonderanfertigungen\/Spezialimporte<\/strong><br \/>\n1. Bei Erteilung von Druckauftr\u00e4gen, Auftr\u00e4gen f\u00fcr Sonderanfertigungen oder Spezialimporten seitens des Auftraggebers verpflichtet sich dieser zu einer vollst\u00e4ndigen Abnahme der Ware. Bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung ist der Auftragnehmer berechtigt, Anspruch auf die volle Rechnungssumme aufgrund der im Kundenauftrag erfolgten Ver-\/Bearbeitung zu erheben.<br \/>\n2. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Recht auf Forderung einer Anzahlung in H\u00f6he von mindestens 50% des Bruttowarenwerts bei Auftrag, alternativ eine Bankb\u00fcrgschaft in voller H\u00f6he sowie die Berechnung eines Schadensersatzes in H\u00f6he von 50% des Bruttowarenwerts bei Stornierung laufender Auftr\u00e4ge \u00fcber Sonderanfertigungen oder Spezialimporte vor, sofern diese bereits vom Hersteller gegen\u00fcber dem Auftragnehmer und von dem Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Auftraggeber best\u00e4tigt worden sind.<br \/>\n3. Die Geltendmachung weiteren Schadens durch den Auftragnehmer bleibt unber\u00fchrt. Insbesondere sind solche Kosten zu 100 % zu ersetzen, die durch Erstellung von Werkzeugen, Maschineneinrichtungen und sonstigen, individuellen Vorkehrungen im Hinblick auf die Auftragsdurchf\u00fchrung entstanden sind. Bei Druckauftr\u00e4gen ab Lager werden Satz-, Klischee-, Andruck- und ggf. bereits angefallene Handlungskosten auch dann berechnet, wenn ein Auftrag vom Auftraggeber vor Produktionsbeginn storniert wird.<br \/>\n4. Die Erstellung von Entw\u00fcrfen und Skizzen ist kostenpflichtig und die resultierenden Gestaltungen sind Eigentum des Auftragnehmers. Ein Anspruch auf Pr\u00fcfung etwaiger Verletzungen anderweitig bestehender Urheber-, Patent- oder Lizenzrechte durch den Auftragnehmer ist nicht Bestandteil des Auftrages. Vielmehr haftet der Auftraggeber allein f\u00fcr alle etwaigen Forderungen, wenn durch die Ausf\u00fchrung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Sollte der Auftraggeber eine selbstgestaltete Verpackung w\u00fcnschen, so ist er auch f\u00fcr die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung der Ware gem. Produktsicherheitsgesetz verantwortlich, eine Pr\u00fcfung der Entw\u00fcrfe auf Gesetzeskonformit\u00e4t durch den Auftraggeber ist nicht Bestandteil des Auftrages. Resultierende Anspr\u00fcche und ggf. Lieferversp\u00e4tungen, welche durch unzureichend gekennzeichnete Artikel verursacht sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.<br \/>\n5. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich vor, an geeigneter Stelle der von ihm gelieferten Artikel seinen Firmennamen + Logo anzubringen und der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dem Auftragnehmer eine angemessene Anzahl an Mustern f\u00fcr Ausstellungs- und Werbezwecke kostenlos zu \u00fcberlassen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Sondervereinbarungen f\u00fcr die Lieferung von Ballongas<\/strong><br \/>\n1. Ballongas ist erh\u00e4ltlich ab Lager Hagen oder bei einer Verkaufsstelle der Linde AG. Ballongasflaschen sind Mietflaschen. Vermieterin ist die Lumitoys-GmbH, Eigent\u00fcmerin ist die Linde AG. Der mietfreie Zeitraum f\u00fcr Gasflaschen betr\u00e4gt 30 Tage, danach wird eine Miete vom 0,30\u20ac pro Tag\/Flasche berechnet. Der Auftraggeber als Mieter verpflichtet sich zur unverz\u00fcglichen \u00dcbersendung der Aus- und R\u00fcckgabebelege an den Auftragnehmer nach R\u00fcckgabe der Gasflaschen. Die R\u00fcckgabe von Gasflaschen ist bei der Lumitoys-GmbH sowie allen Verkaufsstellen der Linde AG unter Angabe der Kundennummer des Auftragnehmers m\u00f6glich. Die maximale Mietzeit betr\u00e4gt 90 Tage, eine Verl\u00e4ngerung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer.<br \/>\n2. Sofern die Gasflasche nicht innerhalb der vereinbarten Mietfrist zur\u00fcckgegeben wird und auch keine Fristverl\u00e4ngerung vereinbart ist, kommt automatisch ein Kaufvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande. Der Kaufpreis betr\u00e4gt z. Zt. 350,- \u20ac zzgl. gesetzlicher MwSt. Dieser Kaufpreis wird durch Rechnung angemahnt. Gibt der Auftraggeber die Gasflasche nach Erhalt der Rechnung unverz\u00fcglich zur\u00fcck, wird der Kaufvertrag unwirksam, der Mietzins bis zum Tage der R\u00fcckgabe ist jedoch durch den Auftraggeber zu entrichten. Restdruck in zur\u00fcckgegebenen Gasflaschen kann weder verg\u00fctet noch gutgeschrieben werden. Bei R\u00fccknahme von vollen Gasflaschen stellt der Auftragnehmer Kosten in H\u00f6he von 20% des Bruttowarenwertes in Rechnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand<\/strong><br \/>\nErf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr beide Parteien ist der Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers in Hagen, Deutschland.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Anwendbares Recht<\/strong><br \/>\nEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter vorsorglichem Ausschluss von UN-Kaufrecht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Schlussbestimmungen<\/strong><br \/>\n1. \u00c4nderung etwaiger Qualit\u00e4tsvorschriften und\/oder Einw\u00e4nde, welche auf Grund von Patentschriften, Warenzeichen und anderen dergleichen Rechten durch Dritte erhoben werden sollten, k\u00f6nnen auf keinen Fall zur R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Auftrages seitens des Auftraggebers f\u00fchren, es sei denn der Auftragnehmer hat in diesem Zusammenhang arglistig gehandelt.<br \/>\n2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Produkte besonderen Import-\/Exportkontrollen und\/oder Beschr\u00e4nkungen unterliegen k\u00f6nnen. Die vorherige Pr\u00fcfung und Einhaltung solcher Bestimmungen obliegt ausschlie\u00dflich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass gegebenenfalls kein Produkt exportiert wird oder wiederverkauft werden kann \u2013 sei es direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems \u2013 ohne dass der Auftraggeber zuvor auf eigene Kosten s\u00e4mtliche Regelungen und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und beispielsweise auch die erforderliche Zustimmung einer insoweit zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde und\/oder einer sonstigen staatlichen Stelle eingeholt hat. Gleiches gilt, sofern f\u00fcr Import\/Export bestimmter Produkte ggf. besondere Unterlagen ben\u00f6tigt werden, deren Beschaffung grunds\u00e4tzlich ebenfalls dem Auftraggeber obliegt. Wird vom Auftraggeber ein Ursprungszeugnis ben\u00f6tigt, so ist der Auftragnehmer hierauf bereits bei Aufgabe der Bestellung in Kenntnis zu setzen; der Auftragnehmer ist berechtigt, f\u00fcr den im Rahmen der Beantragung\/Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses geleisteten Aufwand dem Auftraggeber eine angemessene Aufwandspauschale je Ursprungszeugnis zu berechnen.<br \/>\n3. Die Anspr\u00fcche des Auftragnehmers auf Zahlung verj\u00e4hren abweichend von \u00a7 195 BGB in f\u00fcnf Jahren. Bez\u00fcglich des Beginns der Verj\u00e4hrungsfrist gilt \u00a7 199 BGB.<br \/>\n4. Alle Artikel des Sortiments des Auftragnehmers sind f\u00fcr die Abgabe an Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet.<br \/>\n<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3><strong>\u00a7 17 Non-German Buyers<\/strong><\/h3>\n<p>Before placing an order to the contractor, the client has to make sure that he has understood all points of these General Terms and Conditions (GTC). If the client has any doubts or questions, he has to ask a professional translator for assistance, as all sales are exclusively basing on these GTC.<br \/>\nThe place of performance is Hagen \/ Germany, also valid as the court of jurisdiction and the law of the Federal Republic of Germany applies to the exclusion of the UN Convention on contracts for the International Sale of Goods<\/p>\n<\/div><\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":24,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1005","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.4 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGB - Lumitoys<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/lumitoys.de\/en\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_GB\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - 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